Diffuse Vorschriften, schwammige Gesetzesbegriffe und Rechtsunsicherheit – das zwingt den stärksten Betrieb in die Knie.
Womit Unternehmer überhaupt nicht umgehen können, sind Ungleichungen und Unbekannte, anders gesprochen: Rechtsunsicherheit in Form von Vorschriften mit Auslegungsspielraum oder schwammigen Gesetzesbegriffen. Das passiert einerseits bei der Einführung neuer Vorschriften – der Start der Datenschutzgrundverordnung war ebenso holprig wie die neuen Regeln bei den Registrierkassen. Andererseits sind vor allem Rechtsmaterien, die über die Jahre derart viel Speck angelegt haben, dass sich selbst Experten kaum noch auskennen, juristische Fallgruben erster Güte. In diese Kategorie gehören beispielsweise das Sozialversicherungs-, Miet- und Steuerrecht.
Eine Art Ungleichung ist auch die Tatsache, dass Politiker in Sonntagsreden die Betriebe in den Himmel loben – sie aber dann mit überzogenen Gesetzen und Vorschriften bombardieren. Es stellt Firmen vor kaum lösbare Probleme, wenn zwischen den Anforderungen (Aufträge) und deren Erbringung (Leistung) ein undurchschaubares Paragrafen-Dickicht steht. Das hat sich noch in keiner der Bundesregierungen entscheidend gebessert. Sie vermeidet Unverbindliches, Durchmogeln und Weiterwursteln und setzt das nicht um, was sie ankündigt.
Damit Unternehmer rechnen, kalkulieren und planen können, sollten unnötige Ungleichungen und Unbekannte eliminiert werden. Marktschwankungen, Wettbewerb und neue Technologien sind Herausforderung genug – da muss nicht auch noch der Gesetzgeber für weitere unnötige Variablen sorgen, meint
Euer Rabe
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